Für die Sicherung der Ladung sind alle Beteiligten entsprechend ihres Aufgabenbereiches verantwortlich. Dazu zählt ins Besondere der Verlader, auch wenn keine eigenen Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Der Leiter der Ladearbeiten, so das OLG Stuttgart, ist neben dem Fahrer für die Ladungssicherung...