Schulung zum Gefahrgutbeauftragten

Unternehmen, die mit Gefahrgut umgehen, sind dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Diese Aufgabe darf nur von einer Person ausgeübt werden, die über eine entsprechende Bescheinigung verfügt. Voraussetzung für den Erhalt der Schulungsbescheinigung ist die Teilnahme an einem Lehrgang mit anschließender IHK-Prüfung.

Die nächsten Prüfungstermine sind voraussichtlich am:

  • 22.02.2012 in Reutlingen
  • 17.04.2012 in Reutlingen
  • 26.06.2012 in Reutlingen

Weitere Termine auf Anfrage.