Die von der IHK erlassenen Kurspläne bilden die Basis für die Gefahrgutfahrerschulung. In den Kursplänen wird der Inhalt und der Ablauf der Schulung erläutert. Die Einhaltung der Kurspläne ist daher verbindlich.
Die Satzung regelt die Anerkennung der Schulungsveranstalter, die Prüfung der Gefahrgutfahrer und die Erteilung der ADR-Bescheinigungen.
Die Gefahrgutbeauftragtensatzung enthält wichtige Informationen für die Ausbildung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten.
